bookmark_borderPflichtexemplare

Jeder meiner treuen Leser wird wissen, was Pflichtexemplare sind: Von jedem Buch, das jemals geschrieben wurde, muß ein Exemplar in Korisanders Bibliothek zu Koristir stehen. Der arme Halan verbrachte viel Zeit seines jungen Lebens damit, durchs Land zu reisen und bei den selbsternannten Gelehrten die Bücher abzuholen, um sicherzugehen, daß sie auch wirklich exakte Abschriften der Originale sind.
Nur – das habe ich mir nicht ausgedacht. Nicht wirklich. Denn von jedem Buch, das in Deutschland erscheint, muß ein Exemplar an die Deutsche Bibliothek in Frankfurt geliefert werden und eines an die Deutsche Bücherei in Leipzig (daß Deutschland als wohl einziges Land der Welt zwei Nationalbibliotheken hat, geht noch auf die Trennung zurück und wurde nach der Wiedervereinigung beibehalten, weil man keiner Institution den Vorang geben wollte). Das sind Pflichtexemplare. Als studierte Bibliothekarin weiß ich das, und weiß auch, daß es meine Pflicht ist, die Deutsche Bücherei auf meine Veröffentlichungen hinzuweisen. Schrieb also mit stolzgeschwellter Brust eine E-Mail nach Leipzig:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe über den amerikanischen Print-on-Demand-Anbieter http://www.lulu.com zwei Romane veröffentlicht; jeweils in gebundener und Paperback-Form. Nach meiner Information muß ich hiervon Pflichtexemplare einreichen.
Als ich Mitte der Neunzigerjahre Bibliothekswesen studierte, bestand noch die Möglichkeit, daß Kleinstverlegern die Unkosten für diese Exemplare erstattet werden konnten, jedoch weiß ich nicht, ob sich das seither geändert hat.

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